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Pferderecht: Röntgenklasse - Was heißt das?

Bei der tierärztlichen Beurteilung von Pferden und bei der Beschreibung von Mängel bei Pferden taucht des öfteren das Wort „Röntgenklasse“ auf. Die meisten Pferdebesitzer oder -käufer werden mit diesem Wort nichts anfangen können.

Bei der röntgenologischen Untersuchung von Pferden zum Zwecke des Kaufs ist die Einteilung in Röntgenklassen eine übliche Methode, um einen röntgenologisch feststellbaren, dokumentierten Zustand auch für eine Person zu beschreiben, die die Röntgenbilder nicht vor Augen hat. Die Einstufung in die Röntgenklassen wird von deutschen Tierärzten nach einheitlich einem „Röntgenleitfaden“ vorgenommen, welcher derzeit in der zweiten überarbeiteten Fassung von 2007 vorliegt. Dieser Röntgenleitfaden nennt die häufigsten röntgenologisch feststellbaren knöchernen Veränderungen beim Pferd und gibt an, in welche Röntgenklasse diese Veränderungen einzuordnen sind. Da der Röntgenleitfaden nur eine Interpretationshilfe sein kann, bleibt in Grenzfällen die Entscheidung in welcher Klasse eine Einstufung erfolgt, dem untersuchenden Tierarzt vorbehalten.

Es ist möglich und in vielen Fällen ist es tatsächlich auch so, dass die röntgenologisch feststellbaren Befunde sich noch in keinem klinischen Befund äußern, das Pferd also noch keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt. Die Röntgenklassen geben an, mit welcher Wahrscheinlichkeit klinische Ausfallerscheinungen zukünftig zu erwarten sind, wobei selbstverständlich auch die Möglichkeit besteht, dass klinische Ausfallerscheinungen trotz einer hohen Röntgenklasse überhaupt nicht zu bemerken sind. Nicht jede röntgenologisch feststellbare Normabweichung zeitigt später klinische Auffälligkeiten.

Der Röntgenleitfaden nimmt eine Unterteilung in vier Klassen vor. Die Klasse I beschreibt den in „Idealzustand“, also einen Zustand der röntgenologisch ohne besonderen Befund ist bzw. Befunde, die als anatomische Formvarianten eingestuft werden können. Die Klasse II beschreibt den „Normzustand“. In diese Klasse fallen Befunde, die gering vom Idealzustand abweichen und bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in nicht vorhersagbarer Zeit mit einer Häufigkeit von unter 3 Prozent geschätzt wird.
Die Klasse III beschreibt den sogenannten „Akzeptanzzustand“. In diese Klasse fallen Befunde, die deutlich von der Norm abweichen und bei denen das Auftreten von klinischen Erscheinungen in einem nicht vorhersagbaren Zeitraum mit einer Häufigkeit von 5 Prozent bis 20 Prozent geschätzt wird. Die Klasse IV bezeichnet man als „Risikozustand“. In diese Klasse fallen Befunde, die erheblich von der Norm abweichen und bei denen künftige klinische Erscheinungen mit einer Wahrscheinlichkeit über 50 Prozent zu erwarten sind.

Zulässig ist auch eine Einteilung in Zwischenklassen, also die Klasse I bis II, II bis III und III bis IV. Hiermit bringt der gewissenhafte Tierarzt zum Ausdruck, dass seiner Ansicht nach die Einteilung in die jeweilige Klasse von unterschiedlichen Tierärzten unterschiedlich vorgenommen werden könnte.

 



































 

 

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